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Arbeitnehmer-Entsendegesetz tritt in Kraft - 24.04.2009 12:10

(Quelle: Informationsmaterial Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Mit dem Inkrafttreten des neugefassten Arbeitnehmer-Entsendegesetzes am 24. April 2009 können die gesetzlichen Verfahren zur Festsetzung branchenbezogener Mindestlöhne in den neu einbezogenen Branchen (Altenpflege und ambulante Krankenpflege, Sicherheitsdienstleistungen, Abfallwirtschaft, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken) eingeleitet werden.

Ab dem heutigen Tag können Tarifvertragsparteien in den einbezogenen Branchen einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung ihres Tarifvertrages stellen. Für die Pflegebranche kann die Errichtung der Pflegekommission nach § 12 AEntG beantragt werden. Diese Kommission kann Empfehlungen für die Festsetzung von Mindestarbeitslöhnen in der Pflege beschließen, die dann durch Rechtsverordnung des BMAS verbindlich vorgeschrieben werden können. Antragsberechtigt für die Errichtung der Kommission sind Tarifvertragsparteien aus der Pflegebranche, die Dienstgeberseite und die Dienstnehmerseite von paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen.

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