Gebühren

Es bestehen nach wie vor große Unsicherheiten bezüglich der Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme. Diese erklären sich aus der vielmals für Mandanten intransparenten Struktur des anwaltlichen Gebührenrechts. Aus diesem Grund werden Mandanten selbstverständlich im Beratungsgespräch oder auf Wunsch vorab über die möglichen Kosten aufgeklärt. Der Mandant kann sich danach frei entscheiden, ob er die anwaltliche Hilfe wünscht.

Gleichwohl erhalten Sie zum besseren Verständnis hier einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung anwaltlicher Dienstleistungen.
Die gesetzliche Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich orientiert sich die gesetzliche Vergütung am sog. Gegenstandswert außergerichtlicher Auseinandersetzungen oder am sog. Streitwert gerichtlicher Streitigkeiten. Wird beispielsweise um den Kauf eines PKW für 10.000,00 € gestritten, so stellen diese 10.000,00 € den Gegenstandswert bzw. Streitwert dar.

Hiervon kann jedoch in bestimmten Fällen abgewichen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich im Rahmen einer anwaltlichen Beratung die Festsetzung des Gegenstandswertes aus konkreten oder interessensgerechten Gründen schwierig gestaltet. Hier gibt es die Möglichkeit, pauschale Festpreisvereinbarungen oder Abrechnung nach Stundensätzen zu vereinbaren, was in der Regel für den Mandanten wirtschaftlich sinnvoller ist. 
 
Bei der Bestimmung von Pauschalpreisen wird bereits im Vorfeld der zu erwartende notwendige Zeit- und Arbeitsaufwand sowie das für den Rechtsanwalt bestehende Haftungsrisiko abgeschätzt. Dies hat für den ratsuchenden Mandanten den Vorteil, dass die entstehenden Kosten der anwaltlichen Vertretung von Beginn an kalkuliert werden können. 

Die Abrechnung nach Stundensätzen ist dann von Vorteil für den Mandanten, wenn im Rahmen laufender anwaltlichen Dienstleistungen ein Pauschalpreis nicht ermittelt werden kann.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sehr sinnvoll, muss aber auf die jeweiligen Bedürfnisse des Mandanten angepasst werden. Hierzu berät Sie Ihr zuständiger Versicherungsfachmann. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der anwaltlichen Dienstleistungen je nach den konkreten  Vertragsbedingungen. 

Ausdrücklich zu beachten ist, dass in der Regel bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine gewisse „Wartezeit“ vertraglich geregelt ist. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherungsvertrag bereits einige Zeit vor Entstehen der konkreten Streitigkeit abgeschlossen sein muss. 

Insbesondere im gewerblichen Bereich gelten erhebliche Besonderheiten. Aufgrund des hohen Risikos werden Rechtsschutzversicherungen dort kaum oder nur gegen sehr hohe Gebühren angeboten. 

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Versicherung unverbindlich erfragen, ob Ihr konkreter Fall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Die erneute Einholung der Deckungszusage zur Absicherung der Mandanten sowie die Abrechnung der Gebühren übernehmen wir für Sie direkt mit der Versicherung, ausgenommen hiervon die möglicherweise vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.